Was ist die Burgergemeindeversammlung?
Die Burgergemeindeversammlung ist das oberste Organ der Burgergemeinde, die Legislative. Sie versammelt sich ordentlicherweise zweimal im Jahr. Sie wählt den Burgerrat und die Kommissionen, beschliesst den Voranschlag und die laufenden Rechnungen, erlässt oder ändert Reglemente und befindet über Einburgerungen und über alle Sachgeschäfte, die ausserhalb der Finanzkompetenz des Burgerrats liegen.
Wer darf an der Burgerversammlung abstimmen?
Stimmberechtigt sind alle Burger, die Einwohner der Gemeinde Schwarzenburg sind, welche den Heimatort Schwarzenburg besitzen, das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und bei der Einwohnerkontrolle ordnungsgemäss angemeldet sind.
Wie viele Stimmberechtigte gibt es momentan?
Momentan sind ca. 1'200 Stimmberechtigte eingetragen.