Durch Abstammung
Das Wahlern Burgerrecht ist ein Heimatrecht, welches wie jedes andere Gemeindebürgerrecht durch Abstammung oder Heirat erworben werden kann.
Durch Einburgerung
Schweizerinnen und Schweizer haben die Möglichkeit, das Burgerrecht von Wahlern zu erwerben. Dazu müssen sie ein entsprechendes Gesuchsformular ausfüllen. Über die Einburgerung entscheiden die Stimmberechtigten an der Burgerversammlung.
Detaillierte Informationen zum Einburgerungsverfahren finden Sie im Einburgerungsreglement.
Burgernutzen
Anstelle des Burgernutzens werden alle Burger und Burgerinnen alle 3 Jahre zu einem Burgertag eingeladen.